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Fachanwaltsbereich

Nach einer mindestens dreijährigen Zulassung als Rechtsanwalt, der Teilnahme an umfangreichen Fachlehrgängen sowie schriftlicher Prüfungen kann ein Rechtsanwalt eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen bekommen. Dazu muß er außerdem nachweisen, dass er in einem Zeitraum von drei Jahren eine gewisse Mindestzahl von fachspezifischen Fällen bearbeitet hat. Die Ernennung zum Fachanwalt erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer.

In unserem Büro gibt es Fachanwälte für Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Durch jährliche Fortbildungen informieren sie sich über die aktuellen Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf ihrem Spezialgebiet.

Der Fachanwalt für Familienrecht vertritt Ihre Interessen bei:

  • Trennung und Scheidung
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Güterrecht/Zugewinn
  • Ehewohnung und Hausrat

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit:

  • Kündigung
  • Gehalts-/Lohnkürzungen
  • Arbeitszeugnissen
  • ... und vielen anderen Problemen im Bereich des Arbeitsrechts.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Ihre Interessen bei:

  • Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
  • Verkehrsunfällen mit
       · Sachschäden
       · Gesundheitsschäden
       · Vermögensschäden
  • in Zusammenarbeit mit Ihrem
       · Kfz-Betrieb
       · Gutachter
       · Arzt
  • Autokauf und Leasing
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • ... und vielen anderen Rechtsproblemen rund ums Auto.