Die Inkassoabteilung der Rechtsanwälte Brockmann und Kollegen bearbeitet Ihre offenen Forderungen. Insoweit werden
Ihre Kunden gemahnt, damit der Gegner in Verzug gesetzt wird
Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt, damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben werden kann.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch
Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie z.B.Arbeitseinkommen, Bausparguthaben, Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp.
Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Bedarfsfällen
Nicht nur die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch der Einzug Ihrer Forderungen ist für uns oberstes Gebot.
Weitere Auskünfte erhalten Sie über Karin Stierl, die über eine langjährige Vollstreckungserfahrung verfügt:05731 / 25 24 18