Skip to main content

Inkasso

Die Inkassoabteilung der Rechtsanwälte Brockmann und Kollegen bearbeitet Ihre offenen Forderungen. Insoweit werden

  • Ihre Kunden gemahnt, damit der Gegner in Verzug gesetzt wird
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt, damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben werden kann.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch

  • Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie z.B. Arbeitseinkommen, Bausparguthaben, Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp.
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
  • Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Bedarfsfällen

Nicht nur die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch der Einzug Ihrer Forderungen ist für uns oberstes Gebot.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über Karin Stierl, die über eine langjährige Vollstreckungserfahrung verfügt: 05731 / 25 24 18